Die Rechtsform des Unternehmens entscheidet auch über die Kadervorsorge

Je nach Rechtsform Ihres Unternehmens müssen Sie als Firmengründer unterschiedliche Versicherungen und Vorsorgelösungen abschliessen. Haben Sie sich für ein Einzelunternehmen oder eine Kollektiv- und Kommanditgesellschaft entschieden, gelten Sie als selbstständig erwerbend und müssen sich selbst bei der kantonalen Ausgleichskasse (AHV) anmelden.

Liberty ist im Bereich der obligatorischen und ausserobligatorischen Vorsorge exklusive Vorsorgepartnerin des Schweizer Unternehmerverbandes. Ziel des Verbandes ist es unter anderem, selbständige und freiberufliche Unternehmer ohne Angestellte finanziell besser abzusichern.

Haben Sie Angestellte, profitieren Sie hingegen von denselben Vorsorgelösungen wie juristische Personen. Sie können für die Kadervorsorge zwischen der Gemeinschaftslösung der Liberty BVG Sammelstiftung oder den Beletage- Lösungen der Liberty 1e Flex Investstiftung für Einkommen und Löhne ab CD_J_Kadervorsorge_EinkommenLohn_DE Franken (Stand CD_J_UK_Flex_Stand) wählen.

Für Inhaber von einer AG oder GmbH ist die Vorsorge obligatorisch, da sie als Angestellte gelten. Sie unterstehen dem BVG und müssen sich und ihre Angestellten ab einer Lohnsumme von CD_J_Kadervorsorge_Lohnsumme_DE Franken (Stand CD_J_UK_Flex_Stand) versichern.

Gründer von juristischen Personen finden bei Liberty frei wählbare Vorsorgelösungen für unterschiedlichste Bedürfnisse. Sie können sich der Gemeinschaftslösung der Liberty BVG Sammelstiftung anschliessen und eine Basislösung sowie eine Kaderlösung oder mit der Liberty 1e Flex Investstiftung eine individuelle Anlagelösung wählen.

Für eine Ihrem Unternehmen angemessene Wahl beraten wir Sie gerne!

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