Die Rechtsform ist entscheidend

Je nach Rechtsform Ihres Unternehmens müssen Sie als Firmengründer unterschiedliche Versicherungen und Vorsorgelösungen abschliessen. Haben Sie sich für ein Einzelunternehmen oder eine Kollektiv- und Kommanditgesellschaft entschieden, gelten Sie als selbstständig erwerbend und müssen sich selbst bei der kantonalen Ausgleichskasse (AHV) anmelden.

Liberty ist im Bereich der obligatorischen und ausserobligatorischen Vorsorge exklusive Vorsorgepartnerin des Schweizer Unternehmerverbandes. Ziel des Verbandes ist es unter anderem, selbständige und freiberufliche Unternehmer ohne Angestellte finanziell besser abzusichern.

Haben Sie Angestellte, profitieren Sie hingegen von denselben Vorsorgelösungen wie juristische Personen: Sie können für die Basisvorsorge der Gemeinschaftslösung der Liberty BVG Sammelstiftung beitreten.

Für Sie als Inhaber einer AG oder GmbH ist die Vorsorge obligatorisch, da Sie als Angestellte gelten. Sie unterstehen dem BVG und müssen sich und Ihre Angestellten ab einer Lohnsumme von CD_J_BVGBasis_Lohnsumme_DE Franken (Stand CD_J_BVG_Basis_Stand) versichern.

Gründer von juristischen Personen finden bei Liberty frei wählbare Vorsorgelösungen für unterschiedlichste Bedürfnisse. Sie können sich der Gemeinschaftslösung der Liberty BVG Sammelstiftung anschliessen und beispielsweise die Basislösung wählen. Ihre Vorteile bei einem Anschluss an die Liberty BVG Sammelstiftung:

  • Keine Mindestprämie
  • Flexible Pläne
  • Attraktive Prämien
  • Verbandlösungen für Selbständigerwerbende (AHV)
  • Mehrsprachigkeit: Deutsch/Französisch/Englisch/Italienisch

Für eine Ihrem Unternehmen angemessene Wahl beraten wir Sie gerne!

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