Liberty News - Anfang 2023 tritt das neue Erbrecht in Kraft

Die Revision des Erbrechts geht im Wesentlichen auf die am 17.06.2010 von ex-Ständerat Felix Gutzwiller eingereichte Motion 10.3524 «Für ein zeitgemässes Erbrecht» zurück. So eröffnete der Bundesrat am 04.03.2016 die Vernehmlassung zum Vorentwurf für eine Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs und das Erbrecht. Angesichts der umfangreichen Vernehmlassungsantworten und der Komplexität der Fragestellungen entschied der Bundesrat am 10.05.2017, das Erbrecht in mehreren Etappen zu reformieren, wie die beiden Rechtsanwälte Urs Bürgi und Marc Peyer von Bürgi & Nägeli Rechtsanwälte in «LawMedia» zusammenfassen:

  1. Erbrechtsrevision im ZGB (1. Reformetappe)
  2. Erbrechtliche Unternehmensnachfolge (2. Reformetappe)
  3. sog. technische Revisionsvorlage (3. Reformetappe), und
  4. separate Reform des internationalen Erbrechts im IPRG.

Revision wird auf den 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt

Der Bundesrat erliess am 29.08.2018 die Botschaft mit dem Gesetzesentwurf. Der Ständerat behandelte die Vorlage in der Herbstsession 2019, der Nationalrat in der Sommersession 2020. Die Differenzbereinigung fand in der Wintersession 2020 statt, und die Schlussabstimmung der Räte am 18.12.2020. Da kein Referendum ergriffen wurde, konnte der Bundesrat mit Beschluss vom 19.05.2021 das Revisionsprojekt auf den 01.01.2023 in Kraft setzen.

Erbrechtsrevision im ZGB (1. Reformetappe)

Das revidierte Erbrecht ist flexibler als bisher ausgestaltet; Erblasser können künftig über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen. Aktuell stehen den Kindern drei Viertel des gesetzlichen Erbteils als Pflichtteil zu. Künftig wird es nur noch die Hälfte sein.

Mit der Erbrechtsrevision entfällt der Pflichtteil der Eltern zudem vollständig. Der Pflichtteil des Ehepartners und des eingetragenen Partners bleibt indes unverändert. Da Erblasser künftig freier über das Vermögen verfügen können, ist auch eine stärkere Begünstigung des faktischen Lebenspartners möglich.

Personen, die ihren Nachlass mittels eines Testaments ihren Wünschen entsprechend regeln möchten, werden in Zukunft also weniger stark durch Pflichtteile eingeschränkt sein.

Nachfolgeregelung bei Familienunternehmen soll erleichtert werden

Der Bundesrat geht davon aus, dass die Reduktion der Pflichtteile auch die Nachfolgeregelung bei Familienunternehmen erleichtern wird. Das soll sich positiv auf die Stabilität von Unternehmen und die Arbeitsplatzsicherung auswirken. Tatsächlich stehen in vielen Schweizer Unternehmen in den kommenden Jahren Generationenwechsel bevor. Das geht aus einer Studie der Credit Suisse und dem Center for Family Business der Universität St. Gallen hervor, bei der über 2’000 Firmen befragt wurden. Durchschnittlich wechselt ein Schweizer KMU alle 25 Jahre den Besitzer.

Um bei der erbrechtlichen Übertragung eines Unternehmens weitere Stolpersteine zu beseitigen, will der Bundesrat die Unternehmensnachfolge mit weiteren erbrechtlichen Massnahmen zusätzlich erleichtern. Er hat hierzu im April 2019 eine separate Vorlage in die Vernehmlassung gegeben, weshalb er möglicherweise noch dieses Jahr die entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschieden kann.