AHV 21: Das ändert sich mit der Annahme der Vorlagen

Die Schweizer Stimmbürger haben der Änderung des AHV-Gesetzes zugestimmt. Auch die Anhebung der Mehrwertsteuer für die Finanzierung der AHV wurde mehrheitlich befürwortet. Damit ändert sich nun einiges.

Seit der Einführung der AHV im Jahr 1948 hat das Sozialwerk zehn Revisionen und Teilrevisionen durchlaufen. Die letzte wichtige Revision war 1997: Mit der zehnten AHV-Revision wurde das Frauenrentenalter von 62 auf 64 Jahre angehoben. Am 25. September 2022 stimmte das Schweizer Stimmvolk mit 50.6% Ja-Stimmen für die Änderung des AHV-Gesetzes und damit für eine weitere Anhebung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre. Das Ja fiel allerdings sehr knapp aus. Auch war der Geschlechtergraben seit Einführung des Frauenstimmrechts noch nie so tief. Angenommen wurde auch mit 55.1%-Ja-Stimmen der Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer von aktuell 7.7% auf 8.1%.

Frauenrentenalter wird von 64 auf 65 Jahre erhöht

Ein wichtiger Punkt in der neuen Gesetzgebung zur AHV ist der Umstand, dass nun nicht mehr das ordentliche Rentenalter bezeichnet wird, sondern das sogenannt Referenzalter. Für AHV und berufliche Vorsorge gilt künftig dasselbe Referenzalter 65. Dabei erfolgt die Erhöhung des Frauenrentenalters ein Jahr nach Inkrafttreten der Reform stufenweise auf 65 Jahre. Siehe auch «Die Massnahmen im Überblick».

Neun Übergangsjahrgänge erhalten eine Kompensation

Frauen der neun Übergangsjahrgänge erhalten als Kompensation für die längere Arbeitszeit einen Rentenzuschlag. Vorausgesetzt, die Vorlage tritt 2024 in Kraft, sind dies die Jahrgänge 1961 bis 1969. Gehen diese Frauen nicht vorzeitig in Pension, erhalten sie den AHV-Zuschlag lebenslang. Die Höhe des Zuschlags variiert je nach Einkommen und Jahrgang zwischen 12.50 und 160 Franken pro Monat. Für durchschnittliche Jahreseinkommen bis zu 57'360 Franken beträgt der Zuschlag 160 Franken, für Löhne zwischen 57'361 und 71'700 Franken 100 Franken, und für Jahreseinkommen ab 71'701 Franken beträgt er 50 Franken. Der Rentenzuschlag wird zusätzlich je nach Jahrgang abgestuft: Wer 1961 geboren wurde, erhält 25% des Grundzuschlages, wer 1962 geboren wurde, 50%, der Jahrgang 1963 75%, die Jahrgänge 1964 und 1965 100%, der Jahrgang 1966 81%, der Jahrgang 1967 63%, der Jahrgang 1968 44% und wer1969 geboren wurde, erhält 25% des Grundzuschlages. Wer also weniger als 57'360 Franken verdient hat, und zu den ersten Frauen mit Referenzalter 65 gehört, erhält den prozentual höchsten Zuschlag auf die AHV-Rente.

Pensionierung wird flexibilisiert

Wer den neun Übergangsjahrgängen angehört, kann sich ab 62 Jahren vorzeitig pensionieren lassen. Diese Frauen erhalten weniger hohe Rentenkürzungen als Männer und jüngere Frauen bei vorzeitiger Pensionierung. Für die übrigen Frauen und Männer ist ein Rentenvorbezug neu ab 63 Jahren möglich. Umgekehrt können alle den Rentenbezug bis zum Erreichen des 70. Altersjahres aufschieben. Neu sind ein Teilvorbezug und ein Teilaufschub der Rente möglich. Die Kürzungssätze beim Vorbezug und die Zuschläge beim Aufschub will der Bundesrat 2027 festlegen.

Länger arbeiten soll sich lohnen

Wer über das Referenzalter hinaus arbeitet, soll seine Altersrente bis zur maximal möglichen Rente aufbessern beziehungsweise Beitragslücken stopfen können. Auch sollen Pensionierte mit Erwerbseinkommen auf den Freibetrag (aktuell 16'800 Franken im Jahr oder 1400 Franken im Monat) freiwillig verzichten können.

Karenzfrist für Hilflosenentschädigung wird verkürzt

AHV-Bezüger, die im Alltagsleben auf Dauer Hilfe benötigen, erhalten bereits heute von der AHV eine Hilflosenentschädigung, die vom Einkommen und vom Vermögen unabhängig ist. Mit der AHV-Reform wird die Karenzfrist von derzeit einem Jahr auf sechs Monate verkürzt.

Mehrwertsteuer wird angehoben

Die zweite Vorlage der AHV 21, die angenommen worden ist, ist die Anhebung der Mehrwertsteuer. Somit wird der Normalsatz um 0.4 Prozentpunkte auf neu 8.1% erhöht. Der reduzierte Satz wird um 0.1 Prozentpunkte auf 2.6% und der Sondersatz für die Hotellerie ebenfalls um 0.1 Prozentpunkte auf 3.8% angehoben.