Bundesrat genehmigt BVG-Anpassungen für ältere Arbeitnehmende

Versicherte, die ihr Arbeitspensum vor der ordentlichen Pensionierung reduzieren oder aber darüber hinaus erwerbstätig bleiben wollen, können sich weiterhin BVG versichern.

Der Bundesrat hat sich für Massnahmen in der beruflichen Vorsorge zugunsten von älteren Arbeitnehmenden ausgesprochen. Ab dem 1. Januar 2011 können BVG-Versicherte, die ihr Arbeitspensum ab dem 58. Altersjahr reduzieren möchten, ihren bisherigen versicherten Verdienst weiterführen. Voraussetzung ist, dass der Lohn um höchstens die Hälfte gekürzt wird.

Im Gegenzug können Versicherte, die auch nach dem ordentlichen Rentenalter erwerbstätig bleiben möchten, neu bis zur Vollendung des 70. Altersjahres weiter Beiträge an ihre Vorsorgeeinrichtung einbezahlen.

Mit diesen Massnahmen, welche die Bundesversammlung im Dezember 2009 verabschiedet hatte, soll die Arbeitsmarktbeteiligung von älteren Arbeitnehmenden gefördert und deren Verbleib im Arbeitsmarkt begünstigt werden.

Die Massnahmen gehören zum ersten Teil der in drei Etappen umgesetzten Strukturreform in der beruflichen Vorsorge.