Verpfändung von Vorsorgegeldern ist oft besser als ein Vorbezug

Vorbezüge von Pensionskassengeldern für den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum (nicht jedoch von Ferienhäusern oder Zweitwohnungen) und zur Rückzahlung von Hypothekardarlehen sind populär. Im Jahr 2010 erfolgten bis zu einem Fünftel aller Handänderungen bei bestehenden Objekten und einem Drittel bei neuen Objekten mit dem Bezug von Pensionskassengeldern. Der Erwerb von Wohneigentum wird auch gerne als eine Form der Altersvorsorge gesehen, weshalb er vom Gesetzgeber seit 1995 ausdrücklich gefördert wird.

Mit einem Vorbezug die Kosten einer Hypothek mindern

Wer aus seiner Pensionskasse Kapital vorbeziehen will, muss mindestens 20‘000 Franken beziehen. Ausgenommen ist der Erwerb von Anteilscheinen an Wohnbaugenossenschaften und von ähnlichen Beteiligungen. Versicherte Personen können auch mehrere Vorbezüge geltend machen. Zwischen den einzelnen Bezügen müssen jedoch mindestens fünf Jahre liegen. Vor dem 50. Altersjahr kann eine versicherte Person ihr gesamtes Freizügigkeitsguthaben vorbeziehen. Hat sie das Alter 50 überschritten, ist ein Vorbezug begrenzt. Möglich ist er nur bis zum 63. Altersjahr, in jedem Fall aber nur bis drei Jahre vor der Pensionierung. Das ausbezahlte Kapital wird als Vermögen zu einem reduzierten Satz besteuert. Mit einem Kapitalvorbezug kann jemand also nicht nur Eigenkapital hinzugewinnen, sondern auch eine Hypothek und die damit verbundenen Kosten reduzieren.

Es gilt jedoch zu beachten, dass vorbezogenes Kapital für Wohneigentum rechtlich gesehen im Besitz der Pensionskasse bleibt. Wird die Liegenschaft verkauft, müssen die Eigentümer das vorbezogene Kapital an die Kasse zurückzahlen. Wer seine Vorsorge aufbessern will, kann vorbezogenes Kapital an die Kasse zurückzahlen. Die darauf entrichteten Steuern werden rückerstattet. Freiwillige Pensionskasseneinkäufe sind erst wieder möglich, nachdem der Vorbezug zurückgezahlt worden ist.

Der Vorbezug ist eine teure Kapitalgewinnung

Neben dem höheren steuerbaren Vermögen sowie kleineren Schuldzinsabzügen beim Einkommen sind mit einem Vorbezug auch Leistungskürzungen bei der Pensionskasse verbunden. Zum Zeitpunkt der Pensionierung fehlen der versicherten Person nämlich sowohl der Betrag, den sie vorbezogen hat, als auch die Zinsen auf diesem Kapital. Im Beitragsprimat kann es ausserdem zu einer Kürzung von Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit und Tod kommen.

Die Verpfändung ist kostengünstiger und mit weniger Risiken verbunden

Die Verpfändung von Pensionskassenguthaben ist weit weniger riskant, da sich Vorsorgelücken vermeiden lassen. Das verpfändete Kapital bleibt bei der Pensionskasse, dient der Bank aber als Sicherheit. Im Gegenzug gewährt die Bank ein Hypothekardarlehen in Höhe des verpfändeten Kapitalbetrags. Kosten, die für die Bank anfallen, werden davon abgezogen. Die Zinsbelastung ist insgesamt zwar höher, da auch der Anteil an Fremdkapital höher ist. Werden zusätzliche Schuldzinsabzüge mit eingerechnet, ebenso wie eine jährliche Sparquote beim Vorbezug, die verhindern soll, dass eine Vorsorgelücke entsteht, ist eine Verpfändung jedoch kostengünstiger.