Online-Rechner zeigt Anlagevorteile auf

Waren Sie in der Schweiz angestellt und begründen Ihren Wohnsitz wieder oder neu in Deutschland? In diesem Fall können Sie den überobligatorischen Teil Ihres beruflichen Vorsorgekapitals sofort beziehen.

Kapitalbezug unterliegt Quellensteuer

Der Kapitalbezug unterliegt in der Schweiz einer moderaten Quellenbesteuerung, welche kantonal unterschiedlich ist und von der Höhe des ausbezahlten Guthabens abhängt. Die im Kanton Schwyz erhobene Quellensteuer ist schweizweit die tiefste.

Bei Wohnsitz und Besteuerung in Deutschland erfolgt die Besteuerung einer Kapitalauszahlung seit 2005 als Einkommen aus der «gesetzlichen Rentenversicherung» (Basisvorsorge). Als so genannt «andere Leistung» wird die Kapitalauszahlung voll besteuert. Im Rahmen des mit der Schweiz abgeschlossenen Doppelbesteuerungseinkommens kann die bei Kapitalauszahlung erhobene Quellensteuer allerdings zurückgefordert werden.

Obligatorischer Teil muss in Freizügigkeitsstiftung verbleiben

Der obligatorische Teil muss in Folge eines Abkommens mit der Europäischen Union in einer Freizügigkeitsstiftung in der Schweiz verbleiben, bis das BVG-Rentenalter erreicht ist. Nur unter gewissen, klar definierten Umständen, etwa bei Verwendung des Kapitals für selbstgenutztes Wohneigentum, kann auch der obligatorische Teil bezogen werden.

Wiederanlage des Kapitals birgt Anlagevorteile

Statt sich den überobligatorischen Teil Ihres beruflichen Vorsorgekapitals auszahlen zu lassen, können Sie es aber auch gesamthaft auf ein Konto bei einer Schweizer Freizügigkeitsstiftung transferieren. Denn Personen, die ihren Wohnsitz neu in Deutschland begründen, müssen sich überlegen, wie ihr Pensionskassenguthaben als gebundenes Altersvorsorgekapital bestimmungsgemäss verwendet, bestmöglich erhalten und einer nachgelagerten Besteuerung zugeführt werden kann.

Die von der deutschen Finanzverwaltung seit 2005 vertretene Auffassung weicht von der geltenden Schweizer und internationalen Rechtslage sowie von der bis 2004 angewendeten Praxis ab. Bis dato wurde die Schweizer Pensionskasse teilweise als betriebliche Altersvorsorge und teilweise als zusätzliche private kapitalgedeckte Altersvorsorge behandelt. Die seit 2005 geltenden steuerlichen Übergangsregelungen für Bezüge aus der betrieblichen bzw. der privaten Altersvorsorge in Deutschland werden für Schweizer Pensionskassen aber nicht angewendet.

Online-Rechner verschafft den Überblick

Welche Vorteile es Ihnen bringt, wenn Sie Ihr Vorsorgekapital gesamthaft auf ein Freizügigkeitskonto überweisen, sehen Sie mithilfe unseres Freizügigkeitsrechners auf unserer Vorsorgeplattform (Freizügigkeitsrechners Liberty Vorsorge) auf einen Blick! Mit wenigen Klicks können Sie eine Analyse vornehmen, die Ihnen aufgrund Ihrer persönlichen Situation die Auswirkungen eines sofortigen und eines zeitlich nachgelagerten Kapitalbezugs aufzeigt.