Der BVG-Mindestzinssatz wird ab 2012 auf 1,5% gesenkt

Pensionskassenguthaben werden ab 1. Januar 2012 zu mindestens 1,5% verzinst. Das sind 0,5 Prozentpunkte weniger als noch im Vorjahr. Ausgangspunkt bildet die langfristige durchschnittliche Rendite von 7-jährigen Bundesobligationen.

Der Bundesrat hat den Mindestzinssatz, zu dem Altersguthaben der obligatorischen Vorsorge verzinst werden, von 2% auf 1,5% herabgesetzt. Laut Gesetz muss der Bundesrat den Mindestzinssatz im Minimum alle zwei Jahre überprüfen. Er tut dies in Konsultation mit der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) und den Sozialpartnern. Das gegenwärtige Marktumfeld hat den Bundesrat nun veranlasst, den Mindestzinssatz erneut zu überprüfen und ihn ab 2012 nach unten anzupassen. Damit hat er den Mindestzinssatz seit 2002 von 4% auf 1,5% gesenkt.

Mindestzinssatz orientiert sich an Bundesobligationen

Die Höhe des Mindestzinssatzes wird vor allem durch den langfristigen Renditedurchschnitt von Bundesobligationen sowie von der Marktentwicklung für Aktien, Anleihen und Liegenschaften bestimmt. Dabei kombiniert die Berechnungsmethode der BVG-Kommission weitgehend risikolose mit risikoträchtigen Anlagen. Ausgangspunkt der Überlegungen ist der langfristig gleitende Renditedurchschnitt von 7-jährigen Bundesobligationen. Dieser Durchschnitt entspricht einem Obligationenportfolio, dessen Rendite fast risikolos erreichbar ist. Berücksichtigt werden ausserdem der Pictet BVG Index 93 sowie der IPD Wüest & Partner Index. Diese Indizes enthalten Aktien, Anleihen und Liegenschaften.

Mit Liberty Flex Invest höhere Renditen im überobligatorischen Bereich erzielen

Während die obligatorische Vorsorge gemäss Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen und Invalidenvorsorge (BVG) Arbeitnehmende mit einem Jahreslohn von mindestens 20'880 Franken bis zu einem Maximum von 83'520 Franken betrifft, umfasst die überobligatorische Vorsorge laut Gesetz den Teil des Lohns, der über 83'520 Franken im Jahr liegt. Für das Überobligatorium gibt es keinen gesetzlichen Mindestzinssatz – die Verzinsung legt jede Pensionskasse selber fest.

Versicherte wie Kader- und Geschäftsleitungsmitglieder, die ein Jahreseinkommen von mehr als 125'280 Franken erzielen und die garantierten Mindestrenditen in der beruflichen Vorsorge als zu tief erachten, können bei Liberty Vorsorgelösungen mit der Flex Investstiftung wählen. Damit erhöhen sie ihre Chancen auf mehr Ertrag.