Anpassung des Mindestzinssatzes in der beruflichen Vorsorge ab 01.01.2014

Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) hat dem Bundesrat empfohlen, den heute gültigen Mindestzinssatz von 1.50% auf neu 1.75% per 1. Januar 2014 zu erhöhen.

Der erwähnte Zinssatz gibt vor, zu welchen Konditionen das Vorsorgeguthaben in der 2. Säule (BVG-Obligatorium) mindestens zu verzinsen ist. Für versicherte Gelder, die das BVG-Obligatorium übersteigen, existieren innerhalb der 2. Säule keine Mindestsätze. Die Höhe dieser Verzinsung wird jeweils vom Stiftungsrat der Vorsorgeeinrichtung festgelegt.

Die Liberty BVG Sammelstiftung nimmt von dieser Empfehlung Kenntnis und sieht die leicht verbesserte Lage an den Finanzmärkten jedoch nicht als unmittelbaren Anlass dazu, den erwähnten Mindestsatz nachhaltig anzuheben. Die Liberty BVG Sammelstiftung sowie deren Mitbewerber geraten dadurch noch stärker unter Druck, mit den zulässigen Anlagemöglichkeiten auf dem freien Markt zufriedenstellende Renditen zu erwirtschaften, die sowohl dem geforderten Mindestsatz als auch verschiedenen Erträgen zur Deckung ihrer Aufwände sowie weiteren gesetzlichen Anforderungen genügen.

Gerade im aktuellen Marktumfeld, in welchem diverse Finanzinstitute in regelmässigen Zeitabständen ihre Konditionen auf Vorsorgelösungen nach unten anpassen, wird die Anlagestrategie, welche institutionelle Anleger wählen und umsetzen können, wichtiger denn je. Gemäss ihrem Leitmotiv „Die freie Wahl ist die richtige Wahl“, vertritt die Liberty BVG Sammelstiftung die Auffassung, dass dazu nicht primär staatlich angeordnete Regelwerke vonnöten sind. Vielmehr ist ein freier, transparenter Markt – ohne fremde Eingriffe – zu befürworten, auf dem der Treasurer sein Können unter Beweis stellt.

Selbstverständlich wird sich die Liberty BVG Sammelstiftung auch 2014 den herausfordernden Marktbedingungen stellen und alles daran setzen, für ihre Vorsorgenehmer weiterhin respektable Zahlen zu erzielen.