WEF-Vorbezug für Renovations- und Umbauarbeiten

Im Rahmen der Wohneigentumsförderung für selbstbewohnte Immobilien dürfen Guthaben aus der beruflichen Vorsorge grundsätzlich zu deren Finanzierung bezogen werden.

Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hatte sich jüngst mit der Frage zu befassen, ob eine Investition in eine Wärmepumpenheizung mit Erdsonde durch 2. Säule-Guthaben finanziert werden darf.

Vorbezüge aus der beruflichen Vorsorge dürfen nicht nur für den Erwerb eines Wohnobjekts, sondern auch für angemessene Renovations- und Umbauarbeiten getätigt werden, welche zum Zweck haben, die Wohnqualität und den Wert einer Liegenschaft zu erhalten.

Die Zulässigkeit eines Vorbezugs setzt voraus, dass das Objekt, das damit finanziert werden soll, vor allem dem Bereich "Wohnen" der versicherten Person dient. Dies trifft auf Räume zu, die für die dauernde Unterkunft von Personen geeignet und bestimmt sind. Ohne Heizung ist ein so definierter Wohnraum nicht ganzjährig bewohnbar. Nach Auffassung des BSV ist daher ein WEF-Vorbezug für eine Wärmepumpenheizung mit Erdsonde zulässig. Und zwar nicht nur für die Wärmepumpe selbst, sondern auch für die dafür notwendige Erdsondenbohrung, da dieses Heizsystem aus beiden Teilen besteht.

Liberty prüft entsprechende Gesuche bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen individuell und erteilt dem Gesuchsteller gerne weiterführende Auskünfte.