QROPS-Transfers von UK in die Schweiz: aktuelle Situation

QROPS-Transfers von UK in die Schweiz: aktuelle Situation

Verschiedene Vorsorgeeinrichtungen, darunter auch die Liberty, konnten in Grossbritannien geäufnete Vorsorgekapitalien bis anhin einfach und unkompliziert in die Schweiz überführen, sofern die ausländische Einrichtung bei der englischen Steuerbehörde (HMRC) registriert war.

Mittlerweile hat die HMRC die hierfür geltenden Regeln für diese Transfers deutlich verschärft, dahin-gehend, dass neu (mit Ausnahme eines Invaliditätsfalles) vor Alter 55 auf das Vorsorgeguthaben nicht mehr zurückgegriffen werden kann. Bezüge oder Verpfändungen zur Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum (Hauptdomizil) waren ja schon länger nicht mehr zulässig.

Die neu zur Entgegennahme dieser Gelder befugten Einrichtungen sind online auf der Webseite der englischen Steuerbehörde publiziert.

Wie alle anderen Schweizer Vorsorgeeinrichtungen ist auch die Liberty von dieser Massnahme betroffen, ist sie doch nicht mehr als "QROPS legitimierte" Vorsorgeeinrichtung aufgeführt und somit nicht mehr berechtigt, UK-Guthaben steuerneutral entgegenzunehmen.