Säule 3a: bis Ende Dezember 2015 einzahlen und von Steuervorteilen profitieren

Um den dritten Lebensabschnitt ohne finanzielle Sorgen geniessen zu können, empfiehlt es sich, sich frühzeitig um die 3. Säule zu kümmern. Oftmals reichen AHV und Pensionskasse nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Zeitpunkt der Pensionierung aufrecht zu erhalten. Mit einem Liberty 3a Vorsorgekonto lässt sich steuerprivilegiert zusätzliches Alterskapital bilden.

Vorsorgen und sparen in der Säule 3a lohnen sich doppelt: Nebst einer marktgerechten Verzinsung können gleichzeitig die einbezahlten Sparbeträge vom steuerbaren Einkommen abgesetzt werden. Darüber hinaus sind der geäufnete Sparbetrag sowie die Zinsen von der Einkommens- und Vermögenssteuer befreit.

Bei einem steuerbaren Einkommen von beispielsweise CHF 75'000.- lassen sich pro eingezahlten CHF 1'000.- rund CHF 200.- Steuern einsparen, während bei höheren Einkommen die steuerliche Ersparnis aufgrund der Progression noch grösser ist.

Damit eine allfällige Vorsorgelücke gedeckt wird, kann zusätzlich zum Liberty 3a Vorsorgekonto optional eine Todesfallsumme sowie eine Erwerbsunfähigkeitsrente, oder eine Kombination beider Leistungen, eingeschlossen werden. Eine umfassende Risikoschutzkomponente, die eine traditionelle Banklösung nicht bieten kann.

Für die Säule 3a gelten im Jahr 2015 folgende Maximalbeträge:

CHF 6’768 für Erwerbstätige mit Pensionskassenanschluss
20% des Nettoerwerbseinkommens für Erwerbstätige ohne Pensionskassenanschluss; max. CHF 33'840

Die Maximalbeträge für das Jahr 2016 bleiben unverändert.

Damit die geleisteten Sparbeträge für das laufende Jahr bescheinigt werden können, müssen diese zwingend bis spätestens Valuta 31.12.2015 auf unserem Bankkonto eingegangen sein. Daher empfehlen wir Sparbeträge nicht später als 22.12.2015 zu überweisen.

Für die Überweisung ist ausschliesslich der Einzahlungsschein zu benützen, der dem Vorsorgenehmer mittels persönlich adressiertem Schreiben Ende Oktober 2015 zugestellt worden ist. Falls ein Dauerauftrag eingerichtet wurde, empfehlen wir, diesen zu überprüfen und beim entsprechenden Finanzinstitut anpassen zu lassen.